Auf Grund § 9 der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist das Betreten von Sportstätten zum Zwecke der Ausübung von Sport untersagt (ausgenommen Spitzensport).
Da sich unsere Vereine an die behördlichen Vorgaben halten, haben diese ihren Betrieb für den Breitensport bis auf Weiteres eingestell.
Wir ersuchen um Verständnis und appellieren an unsere Judoka:
Da sich unsere Vereine an die behördlichen Vorgaben halten, haben diese ihren Betrieb für den Breitensport bis auf Weiteres eingestell.
Wir ersuchen um Verständnis und appellieren an unsere Judoka: