Die IJF gibt bekannt

Seitens der IJF besteht die Möglichkeit für NachwuchssportlerInnen (bis max. U21), die in einem anderen Land leben als sie Nationalität besitzen, eine Sonderstarterlaubnis für die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen der Altersklassen U18 und U21 (zB. Europacups U18/U21) anzusuchen. 

Nach Genehmigung erhalten diese SportlerInnen ein offizielles Schreiben der IJF mit dem sie für 1 Jahr (ab Ausstellungsdatum, danach muss neu beantragt werden) für Österreich international starten dürfen. 

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Alter liegt zwischen 15 und 20 Jahren (max. U21) im jeweiligen Kalenderjahr
  • Wohnsitz in Österreich (mind. 1 Jahr, Meldebestätigung)
  • Nachweis über Integration der Eltern in Österreich (mind. 1 Jahr, Arbeitsnachweis oder Bezug von Sozialleistungen)
  • Nachweis der Integration ins Schulsystem (mind. 1 Jahr, Schulnachweis)
  • Nachweis der Integration in einen Judoverein (mind. 1 Jahr, Schreiben des Vereins)
  • Bestätigungsschreiben des/der SportlerIn, dass er/sie für Österreich bei international Wettkämpfen starten möchte
  • Bestätigungsschreiben der Eltern bei minderjährigen SportlerInnen, dass er/sie für Österreich bei international Wettkämpfen starten möchte

Solltet ihr SportlerInnen in euren Vereinen haben, die die Voraussetzungen erfüllen, dann schickt die oben angeführten Unterlagen (Schreiben und Briefe auf englisch, offizielle Dokumente reicht auf Deutsch) vollständig an .

Die Bearbeitung seitens der IJF kann einige Zeit in Anspruch nehmen, bemüht euch somit rechtzeitig um Zusendung dieser Informationen!

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